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Dieses Thema im Forum "Marktplatz" wurde erstellt von Marcus, 6. Dezember 2015.

  1. Ist sein gutes Recht :). Wenn jemand bereit ist MEHR zu zahlen, damit er nicht warten muss .. ist doch alles OK .. oder nicht? :)

    Nochmal: Es wird keiner gezwungen zu kaufen ;)

    Und jedem dürfte der reale Preis seitens HTC bekannt sein ... Und somit auch der Umstand, dass er für diesen Preis eben warten muss .. bis Juni.
     
  2. Nö, ist es nicht ... siehe § 138 BGB:

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
     
  3. Na, ich bin ja eigentlich bei Dir, das ich es nicht schön finde, wenn man hier ein Angebot macht, bei dem man selber die ebay Gebühren spart aber der andere gefälligst den vollen ebay Preis berappen soll, aber das vor allem aus dem Argument "Kollegenschwein".

    Sittenwidrigkeit ist hier etwas arg weit ausgeholt - es sei denn Du hältst uns alle hier für an mangelndem Urteilsvermögen, usw. leidend ^^

    (wobei, am 29.2. habe ich vermutlich erheblich an Willensschwäche gelitten, als ich gegen meine eigentliche Intention auf den Pre-Order Button drückte - aber leider würde das rechtlich nicht relevant sein... ;) )
     
  4. ... nicht ich, der Gesetzgeber! ^^
     
  5. ups, bekenne mich schuldig.

    bei mir ging es aber anders rum, und am besten bekomme ich ihn auch noch gratis geliefert.
    :bs:
     
  6. Ich hab zwar von Vertragsrecht keine Ahnung, aber den § kannst du hier stecken lassen. Bevor man mit irgendwelchen Paragraphen um sich wirft, sollte man erstmal die Kommentierung dazu lesen. Da kommt es doch schwer auf den Einzelfall an. KEINER der Sachverhalte auf die der Paragraph abzielt liegt hier vor. Von ner Zwangslage kann man sicher nicht sprechen, es sei denn hier wäre jemand extensibel auf eine Vive angewiesen. Willensschwäche ist z.B. wenn ein Dealer einem Junkie Drogen verkauft. Unerfahrenheit wäre wenn du nem Ausländer der gerade nach Deutschland kommt erzählst, dass hier das Brot 30 € kostet und er ein Schnäppchen macht wenn er es für 20€ kauft. Auch dürfte kein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Bin aber auch kein Anwalt, aber so BGB Grundkenntnisse musste ich mir mal reinpfeiffen.

    Ich hab mit sowas auch kein Problem. Klar ärgert man sich, wenn man auf seine Vive noch wartet und andere wollen damit nur Kasse machen, aber dass ist bei vielen Sachen so. Bei Fußballtickets wurde das ganze übrigens schon entschieden, dass man die weiterverkaufen darf. Und da werden je nach Spiel auch mal 1000 % des Kaufpreises verlangt. Ist halt so, wir leben halt nicht im Kommunismus. So manch einer im Kopf natürlich schon ^^
     
  7. :cf:
     
  8. So kann man natürlich auch argumentieren, lol.
    Kauf sie dir doch, wenn Du den Preis nicht bescheuert findest. ^^

    Edit:
    Muss zugeben, dass ich Preise und Angebote vielleicht immer etwas zu sehr mit dem spitzen Bleistift bewerte - muss fast tägliche Preise z.T. auskämpfen.
    Hmm, möchte eigentlich auch nicht wie der arrogante Oberklugscheißer erscheinen, fasse mich zu diesem Thema nur kurz, weil der Preis, um den es ging, für mich völlig indiskutabel war.

    Bei den Tickets fürs Fußballspiel ist es aber auch so, dass das Spiel nur einmalig stattfindet, wenn man es verpasst hat, ist es unwiederbringlich es live zu sehen, bei den HMDs ist es nicht so, man kann sie jederzeit bestellen und bekommen. Ich wollte mit dem Auszug aus dem BGB nur sagen, dass es rechtlich schon eine Grauzone ist und nicht ´gutes Recht´, in der sich solche Angebote bewegen. Bin eigentlich kein Paragraphenreiter. Moralisch ist es sowieso eine Grauzone, sonst würden wir hier nicht so kontrovers darüber diskutieren.

    Es ist aber auch der freundschaftliche Umgang hier im Forum, der bei solchen Angeboten durch einen eher nutzniesserichen Umgang verdrängt würde, was das miteinander hier dann weniger angenehm erscheinen lassen könnte. Ich fände es gut, wenn wir hier fair zueinander bleiben im Umgang und auch bei den Verkaufsangeboten untereinander.
     
    #48 VRIL, 30. April 2016
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2016
  9. Da das Regelwerk leider nicht beachtet wurde, auch ein Fehler meinerseits :notworthy:, mussten leider einige Thread's gelöscht werden.
    Falls sich also der ein oder andere wundern sollte, wieso das Angebot nicht mehr aufgeführt wird. ;)
    Des weiteren bitte ich Euch, nur bei einem Kaufinteresse in entsprechenden Thread zu antworten und keine Preisvorgaben vorzugeben. (y)
     
  10. @Administration.

    Nur eine Frage, da ich gerade vor dem Problem stehe.
    Ich würde gern meinen Steamaccount veräußern.

    Wenn ich darauf hinweise, dass ein Altersnachweis erforderlich ist, würde das nicht zureichen?
    Ich möchte dahingehend keine Diskussion entfachen, lediglich meinen Steamaccount verhökern :D